Das Vorhaben sieht die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit unterirdischen Einstellhallen auf der Parzelle I.________ vor. Der minimale Waldabstand der Gebäudefassade beträgt 15 m. Östlich an das Haus wird ein ungedeckter Sitzplatz mit einem Waldabstand von 12.5 m erstellt. Der ungedeckte Teil der südlich an das östliche Haus erstellten Terrasse weist einen Waldabstand von 13.5 m auf. Eine Fluchtröhre mit Ausstieg wird vom östlichen Haus gegen den Wald hin erstellt, der Waldabstand beträgt 10 m. Auf einen ursprünglich geplanten Fussweg sowie Grillplatz sowie auf Parkplätze im Waldabstand wird mit der Projektänderung verzichtet.