h) Wie vorstehend ausgeführt, nahm das AWN im Baubewilligungsverfahren mit Amtsbericht vom 14. November 2019 erstmals zum Gesuch um Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands Stellung. Nach erfolgter Projektänderung III vom 4. November 2022, (Verzicht auf Grillplatz und Fussweg) sowie nach Vorliegen der Begründung zur Standortgebundenheit vom 8. November 2022 erstellte das AWN den Amtsbericht vom 8. Dezember 2022, welcher den Amtsbericht vom 14. November 2019 ersetzte. Das AWN beurteilt das vorliegend zu behandelnde Bauvorhaben darin wie folgt: