beträgt.24 Auf den Planunterlagen ist nebst dem fertigen Terrain das natürlich gewachsene Terrain mit einer rot gestichelten Linie eingetragen. Demnach wird auf der Südseite der beiden Gebäude das Terrain für die Terrassen aufgeschüttet. Das Einfahrtstor zur Einstellhalle befindet sich nicht auf der Höhe der Gebäudefassade, sondern liegt 4.00 m davor. Zudem befindet es sich zwischen den beiden Gebäuden. Somit gelangt Art. 5 Abs. 7 GBR von vornherein nicht zur Anwendung.