12 Abs. 1 BMBV). Die projizierte Fassadenlinie ist die Projektion der Fassadenlinie auf die Ebene der amtlichen Vermessung (Art. 9 Abs. 1 BMBV). Bei der Fassadenlinie handelt es sich um die Schnittlinie von Fassadenflucht und massgebendem Terrain (Art. 8 Abs. 1 BMBV). Die Fassadenflucht ist die Mantelfläche, gebildet aus den lotrechten Geraden durch die äussersten Punkte des Baukörpers über dem massgebenden Terrain (Art. 7 Abs. 1 BMBV). 18 Vgl. Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 13. Oktober 2022. 19 Baureglement der Gemeinde Jens vom 13. Juni 2021, genehmigt vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 27. Januar 2022.