d) Mit Verfügung vom 8. April 2022 hat das Rechtsamt hinsichtlich des bestrittenen Abstands zum Gebäude S.________ Nr. 30a eine summarische Einschätzung vorgenommen und ausgeführt, das neue GBR scheine für die Bauherrin günstiger zu sei als das alte Recht. Die Verfahrensbeteiligten erhielten hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme. Zwar haben die Beschwerde- 15 Der Schutzraumplan wurde bereits im Baubewilligungsverfahren eingereicht und vom Regierungsstatthalteramt See-