c) Die Änderungen des GBR wurden erstmals vom 11. Mai 2020 bis zum 10. Juni 2020 (also nach der Einreichung des Baugesuchs vom 16. September 2019) öffentlich aufgelegt, am 13. Juni 2021 von der Einwohnergemeinde beschlossen und am 27. Januar 2022 – also nach Eröffnung des angefochtenen Gesamtentscheids vom 17. November 2021, aber noch vor dem vorliegenden Beschwerdeentscheid – vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) genehmigt.