a) Seit Einreichung des Baugesuchs am 16. September 2019 änderten verschiedene, im vorliegenden Fall relevante Bestimmungen des Baureglements der Gemeinde Jens (GBR). Insbesondere wurde das GBR an die BMBV16 angepasst, was auch zu verschiedenen Änderungen und Anpassungen in den Bereichen der Bauweise, den Bauabständen und der Baugestaltung geführt hat. Vorweg ist die Frage zu klären, welche rechtliche Grundlage auf das Baugesuch und die im weiteren Verfahren vorgenommenen Projektänderungen anwendbar ist.