d) Die Projektänderung I vom 17. August 2022 samt den Anpassungen vom 4. November 2022 (Projektänderung III) ersetzen das ursprüngliche Baugesuch. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss den aktuellsten Plänen, wobei auf drei Planunterlagen einzelne Planelemente von Amtes wegen gestrichen werden, da diese mit den später eingereichten Projektänderungen überholt wurden (vgl. Klammerbemerkungen in der nachfolgenden Aufzählung). Massgebend für das Beschwerdeverfahren sind demnach folgende Unterlagen: