c) Die Reduktion der Abmessung führt nicht zu einer grundlegenden Änderung des Bauvorhabens (E. 3). Damit die Symmetrie und das Erscheinungsbild der Fassaden gleich bleibt, wurden mit der Verkürzung der Gebäudebreite die Fenster sowie einzelne Wände in den Wohnungen verschoben. Auch das führt nicht zu einer grundlegenden Änderung des Bauvorhabens. Zudem verändern auch die weiteren kleinen Anpassungen wie der Verzicht auf den Grillplatz sowie der Fussweg am östlichen Grundstückende die Identität des bewilligten Projekts nicht. Letztlich findet auch keine Änderung der Materialien oder der Farbgestaltung statt. Es handelt sich folglich um eine Projektänderung im Sinne von Art.