b) Mit Projektänderung I vom 17. August 2022 setzt die Beschwerdegegnerin die Südfassaden der beiden Gebäude um je 1.00 m zurück. Diese Gebäudeverkleinerung führt zu diversen kleineren Veränderungen im Gebäudeinnern (Wandverschiebungen; Neupositionierung der Kamine; Reduktion der Einstellhallenhöhe) wie auch am Gebäudeäussern (Fensterverschiebung an Ostund Westfassade zwecks gleichbleibenden Fassadenbilder; Anpassung der Fassadenhöhe an das massgebende Terrain, wobei die höchste Fassadenhöhe unverändert bei 7.21 m liegt) und bei der Umgebung (Vergrösserung der Terrassen; Treppenanpassung mit Reduktion von Tritten).