Die Einspracherügen sind somit deckungsgleich mit dem vorliegenden Beschwerdeverfahren, weshalb die Einsprache vom 7. Juni 2022 nachfolgend bei den einzelnen Rügen mitbeurteilt wird. f) Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass mit den Projektänderungen wesentliche Hauptmerkmale verändert wurden und das Projekt zur Einleitung eines neuen Baubewilligungsverfahrens hätte führe sollen, würde dies letztlich nichts am Resultat ändern. Die Einleitung eines neuen Baubewilligungsverfahrens hätte sowohl Auswirkungen auf das anwendbare Recht als auch eine erneute Publikation zur Folge gehabt. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, kommt vorliegend so oder