Weitere Einsprachen sind keine eingegangen. Mit Verfügung vom 22. Juni 2022 stellte das Rechtsamt fest, dass die Beschwerdeführenden die geltend gemachten Einsprachepunkte (Boden/Geologie/Durchlässigkeit, Dachneigung, Farbe/Materialisierung und Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder) sowie die Rechtsverwahrung bereits im Baubewilligungsverfahren vorgebracht haben und nun auch im hängigen Beschwerdeverfahren zum Thema machen. Die Einspracherügen sind somit deckungsgleich mit dem vorliegenden Beschwerdeverfahren, weshalb die Einsprache vom 7. Juni 2022 nachfolgend bei den einzelnen Rügen mitbeurteilt wird. f)