d) Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, wurde das Bauvorhaben in verschiedenen Punkten angepasst. Die Umwandlung von zwei Mehrfamilienhäusern zu zwei Doppeleinfamilienhäusern führte sowohl zu einer Anpassung der Geschosseinteilung wie auch zu einer Reduktion der Anzahl Wohneinheiten, wobei diese Änderungen nicht als wesentlich einzustufen sind. In Bezug auf die äusseren Abmessungen reduzierten sich die Gebäudehöhen, während die Gebäudelängen und -breiten unverändert gleichblieben. Daneben fanden weitere geringfügige Änderungen statt.