Weiter wurden sowohl die Fassaden- als auch die Firsthöhen der beiden Gebäude reduziert. Gleichzeitig nahm die Beschwerdegegnerin Änderungen an den Dächern (Änderung der Tonziegelfarbe; Verzicht der nordseitigen Lukarnen; südseitig Schlepp- statt Spitzlukarnen; zusätzliche Dachfenster) sowie an den Fassaden (Verzicht auf Balkone; Verschiebung und Anpassung der Fenster; Materialanpassung) vor. Zudem gab es verschiedene Änderungen in der Umgebung.