c) Die Beschwerdegegnerin reichte am 16. September 2019 bei der Gemeinde Jens ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern. Nach erfolgter Publikation passte sie das ursprünglich geplante Bauvorhaben mehrfach an. Ein Vergleich zwischen dem öffentlich aufgelegten und dem von der Vorinstanz letztlich bewilligten Bauvorhaben zeigt insbesondere folgende Änderungen: Statt zwei Mehrfamilienhäusern sollen neu zwei Doppeleinfamilienhäuser erstellt werden, was zu einer Veränderung der Anzahl Wohnungen samt Grundrissanpassungen und zum Verzicht des geplanten Lifts geführt hat. Weiter wurden sowohl die Fassaden- als auch die Firsthöhen der beiden Gebäude reduziert.