Projektänderung (E. 4) wie auch auf die Gebäudelänge (E. 7) sowie auf die Fassadenhöhe (E. 9) eingegangen, weshalb die Gehörsverletzung im vorliegenden Verfahren geheilt wird. Diese Heilung ist jedoch ebenfalls bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.9 3. Allgemeines zur Behandlung von Projektänderungen