Gemäss Art. 40 Abs. 3 BauG kommt der BVD als Beschwerdeinstanz die volle Überprüfungsbefugnis zu. Das Rechtsamt hat den Beschwerdeführenden mit Verfügung vom 24. Februar 2022 sowohl die bewilligten Pläne zur Einsichtnahme als auch eine Kopie des energietechnischen Massnahmennachweises zugestellt. Die Beschwerdeführenden erhielten somit im Beschwerdeverfahren volle Kenntnis dieser Unterlagen und hatten die Möglichkeit, ihre Rechte vollumfänglich wahrzunehmen. Die Gehörsverletzung konnte so geheilt werden. Ihnen ist durch diesen Verfahrensmangel kein Nachteil entstanden. Die Heilung des rechtlichen Gehörs ist jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.7