Das Regierungsstatthalteramt verneint eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. In Bezug auf die nicht zugestellten Aktenstücke führt es in seiner Stellungnahme aus, weder die Thematik der Schutzraumbauten noch des energietechnischen Standards seien Streitgegenstand gewesen. Bezüglich der fehlenden Begründung bringt das Regierungsstatthalteramt vor, es habe die Einhaltung der baupolizeilichen Masse von Amtes wegen geprüft. Entsprechend habe es im Gesamtbauentscheid festgehalten, dass das strittige Bauvorhaben die geltenden Zonenvorschriften einhalte und abgesehen vom geringeren Waldabstand keinerlei Ausnahme bedürfe. Daraus folge, dass die baupolizeilichen Masse eingehalten würden.