a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, ihnen sei vor Erlass des Entscheids weder ein angepasster Plan noch ein neuer energietechnischer Bericht zugestellt worden. Zudem habe die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid die Rügen zur Gebäudelänge und der Fassadenhöhe sowie zur Projektänderung nicht behandelt. Damit verletze die Vorinstanz ihr rechtliches Gehör.