14. Am 1. Dezember 2022 teilte das Regierungsstatthalteramt den Verzicht auf eine Stellungnahme mit. In ihrer Stellungnahme vom 1. Dezember 2022 beantragte die Gemeinde die Bewilligung des Bauvorhabens. Die Beschwerdeführenden reichten am 2. Dezember 2022 eine Stellungnahme ein. Mit Amtsbericht vom 8. Dezember 2022 erteilte das AWN, Abteilung Walderhaltung Region Mittelland, die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands. Die Beschwerdeführenden reichten am 25. Januar 2023 eine Stellungnahme zum Amtsbericht des AWN samt Schlussbemerkungen ein.