Weiter reichte die Beschwerdegegnerin am 8. November 2022 eine Begründung der Standortgebundenheit für die Fluchtröhre und den Ausstiegsschacht sowie einen aktualisierten Situationsplan 1:500 vom 22. Januar 2021 / 15. August 2022 (gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 9. November 2022) ein. Diese beiden Eingaben wurden den übrigen Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 10. November 2022 zur Stellungnahme zugestellt.