11. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2022 gab das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, sich zu den Ausführungen des AWN zu äussern resp. den Nachweis der Standortgebundenheit zu erbringen oder allenfalls eine Projektänderung einzureichen. Diese reichte mit Datum vom 19. Oktober 2022 eine weitere Projektänderung ein (bestehend aus der Planunterlage «C301-31 Umgebungsplan 1:200» vom 20. Oktober 2022, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 21. Oktober 2022, im Folgenden: Projektänderung II), mit welcher sie auf den Grillplatz verzichtete.