bericht zu den Projektunterlagen geäussert. Weiter führte es aus, in den neu eingereichten Projektänderungsplänen gebe es Anpassungen, welche eine zusätzliche waldrechtliche Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands benötigen würden. Gleichzeitig machte das AWN Ausführungen, wie die Unterlagen anzupassen resp. mit welchen erforderlichen Begründungen diese zu ergänzen und dann dem AWN zur Beurteilung und Ausstellung eines Amtsberichts zuzustellen seien. Mit Schreiben vom 19. September 2022 nahm die Gemeinde Kenntnis von der Projektänderung I, welcher sie unter Vorbehalt der Einhaltung sämtlicher baupolizeilicher Masse zustimmte.