10. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung I zu äussern. Das Regierungsstatthalteramt teilte in seiner Stellungnahme vom 8. September 2022 mit, aus seiner Sicht halte die Projektänderung I sämtliche baurechtlich relevanten Vorschriften ein und sei zu bewilligen. Das AWN, Abteilung Walderhaltung Region Mittelland, hielt in seiner Stellungnahme vom 13. September 2022 vorab fest, es habe sich letztmals am 14. November 2019 mittels Amts- 3/31 BVD 110/2021/220