7. Die Beschwerdegegnerin teilte mit Schreiben vom 21. April 2022 die Angaben zur Materialisierung und zur Farbe mit. Die Beschwerdeführenden äusserten sich in ihrem Schreiben vom 16. Mai 2022 zur summarischen Beurteilung. Mit Schreiben vom 13. Juni 2022 reichte das Regierungsstatthalteramt eine Kopie des Publikationstexts zum Projektänderungsgesuch samt der eingegangenen Einsprache und Rechtsverwahrung der Beschwerdeführenden vom 7. Juni 2022 ein.