Auch hierzu gab es den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme. Zudem wurde die Beschwerdegegnerin gebeten, Angaben zur Materialisierung und der Farbe der Fassade sowie des Dachs zu machen. Abschliessend beauftragte es das Regierungsstatthalteramt, die letzte Projektänderung vom 7. Mai 2021 im amtlichen Anzeiger zu publizieren und die Baugesuchsakten mitsamt den massgebenden Plänen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen.