5. Mit Verfügung vom 24. Februar 2022 stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden die bewilligten Planunterlagen und eine Kopie des energietechnischen Massnahmennachweises zur Einsichtnahme zu. Zudem wurde die Gemeinde unter anderem gebeten, die amtlichen Akten des ehemaligen Baubewilligungsverfahrens auf dem Grundstück Jens Grundbuchblatt Nr. O.________ (insb. zum Stall S.________ Nr. 30a) sowie das damals geltende Gemeindebaureglement einzureichen. Die Gemeinde reichte mit Schreiben vom 17. März 2022 die geforderten Unterlagen ein. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion