3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 20. Dezember 2021 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung der Gesamtbaubewilligung vom 17. November 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Als Eventualbegehren beantragen sie ebenfalls die Aufhebung der Gesamtbaubewilligung vom 17. November 2021 und die Rückweisung der Akten an die Vorinstanz zur Vervollständigung des Beweisverfahrens.