tänderung erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland mit Gesamtentscheid vom 31. Januar 2019 die Baubewilligung. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der Bau- , Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, heute Bau- und Verkehrsdirektion [BVD]). Diese hiess mit Entscheid vom 17. Juni 2019 die Beschwerde gut, hob den Gesamtentscheid auf und erteilte den Bauabschlag (BVE 110/2019/35).