Es könne demnach festgehalten werden, dass durch die Unterhaltsarbeiten – wenn überhaupt – nur eine geringfügige Abweichung vom Erlaubten vorliege. Die Wiederherstellung sei daher nicht verhältnismässig. Schliesslich bestünden gewichtige private Interessen, welche die öffentlichen Interessen überwiegen würden. Die Kosten für die Unterhaltsarbeiten hätten rund CHF 40 000.00 betragen, für den Rückbau sei erneut mit Kosten von rund CHF 40 000.00 zu rechnen. Weiter werde für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ein trockener und warmer Schlaf-, Ar- beits- und Lagerraum benötigt.