den in der Replik vom 25. März 2022 verlangte Edition der Unterlagen zum Anschluss der Scheune an Strom und Wasser bei der Gemeinde kann daher verzichtet werden. Wer aus einer beweisbedürftigen Tatsache etwas für seinen Rechtsstandpunkt ableiten will, trägt die Beweislast und damit auch die Folgen der Beweislosigkeit.29 Die Beschwerdeführenden vermögen nach dem Gesagten keine Indizien, geschweige denn einen Beweis für altrechtlich vorhandenen Wohnraum zu erbringen. Es ist damit vorliegend von einer allein stehenden, unbewohnten Scheune auszugehen, welche gemäss Art. 41 Abs. 2 RPV vom Anwendungsbereich der erweiterten Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG ausgeschlossen ist.