alle eine lange Anwesenheitszeit erfordern würden.23 Hier beschränkt sich die arbeitsintensive Phase auf eine kurze Phase von rund 20 Tagen, und auch während dieser Zeit ist eine ständige Anwesenheit vor Ort objektiv – trotz frühem Arbeitsbeginn – nicht nötig. Der bereits realisierte Wohnraum ist für die Bewirtschaftung nicht unentbehrlich und lässt sich damit – entgegen der (teilweise auch widersprüchlichen) Einschätzung der von den Beschwerdeführenden beigezogenen Vertreterin des Inforama (Stellungnahme vom 1. Dezember 202024) – nicht landwirtschaftlich begründen. Die Zonenkonformität des Wohnraums nach Art. 16a RPG ist mangels Unentbehrlichkeit gemäss Art.