Insgesamt ist – der Beurteilung des LANAT folgend – festzuhalten, dass die genannten Arbeiten wie Dürrfutterproduktion, Lockerung des Bodens, Pflanzung von Safranknollen, Montage von Zäunen, die Ernte von Safran und die Trocknung usw. zwar während einer kurzen Periode des Jahres arbeitsintensiv sind, aber aufgrund einer gesamthaften Betrachtungsweise objektiv gesehen keinen Wohnsitz vor Ort und damit ausserhalb der Bauzone notwendig machen. Insofern lässt sich der vorliegend zu beurteilende Safrananbau nicht mit dem von den Beschwerdeführenden in der Replik vom 25. März 2022 erwähnten Fall eines grossen Rebbaubetriebs vergleichen, bei wel-