res, weshalb auch nicht von der Notwendigkeit einer dauernden Anwesenheit gesprochen werden kann. Die anfallenden Arbeiten in der Vegetationszeit ausserhalb dieser Erntezeit (insb. Vorbereitung des Bodens, Anpflanzung der Knollen, Trocknung und Lagerung nach der Ernte) können erst Recht nicht als derart intensiv bezeichnet werden, dass sie eine dauernde Anwesenheit nötig machen würden. Auch sonst sind keine Gründe erkennbar, welche für den Safrananbau – und erst Recht für Dürrfutterproduktion – einen dauernden Verbleib einer Betriebsleiterin / eines Betriebsleiters oder von Mitarbeitenden vor Ort nötig machen würde.