Der Safrananbau mag zwar anspruchsvoll und aufwändig sein, die arbeitsintensive Zeit jedoch beschränkt sich auf die Erntezeit, welche gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführenden rund 20 Tage pro Jahr dauert. Einzig in dieser Zeit ist eine Anwesenheit der Arbeitskräfte bereits in den frühen Morgenstunden notwendig, damit die Blüten sofort geerntet und weiterverarbeitet werden können. Diese intensive Phase vermag jedoch die Notwendigkeit des Wohnraums bereits deshalb nicht zu begründen, weil ein früher Arbeitsbeginn keine dauernde Anwesenheit vor Ort zu begründen vermag. Zudem beschränkt sich diese arbeitsintensive Phase auf eine relativ kurze Periode des Jah-