Auch heute sei die Scheune noch Heu- und Maschinenraum. Die Scheune diene schliesslich nicht der ganzjährigen Bewohnung, vielmehr sollen lediglich die Arbeitskräfte einen trockenen und warmen Aufenthaltsund Schlafraum vor Ort haben für die Verarbeitung und Lagerung des Safrans ein Arbeits- und Lagerraum zur Verfügung stehen. Der Landschaftsschutz sei durch das Vorhaben nicht tangiert, auch sonst würden diesem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Das unterhaltene Gebäude sei insgesamt als zonenkonform zu beurteilen. Zu diesem Schluss sei auch das Gutachten des Inforama vom 1. Dezember 2020 gekommen.