Angesichts des hohen Preises von Safran sei eine dauerhafte Anwesenheit der Arbeitskräfte während der Erntezeit auch hinsichtlich des Schutzes vor Beschädigung oder Diebstahl der Safranblüten respektive der Safranfäden notwendig. Im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung sei zu berücksichtigen, dass lediglich ein bestehendes Gebäude unterhalten worden sei. Eine Nutzungsänderung, indem das Gebäude ausschliesslich als Wohngebäude genutzt werde, habe nicht stattgefunden. Auch heute sei die Scheune noch Heu- und Maschinenraum.