Neuer Wohnraum kann nur geschaffen werden, wenn er u.a. für den Betrieb unentbehrlich ist. Vorliegend handelt es sich um einen neuen Betriebszweig in einer Testphase, die Längerfristigkeit kann nicht abschliessend beurteilt werden. Am Standort in Wengen werden weder betreuungsintensive Tiere gehalten, noch wird ein längeres Verweilen vor Ort für die Testphase des Safrananbaus als erforderlich beurteilt. Nach Prüfung der ergänzenden Unterlagen wird deshalb an der Beurteilung vom 4.11.2020 festgehalten. Aufgrund der momentanen Bewirtschaftung (Dürrfutterproduktion und Anbauversuch Safran) kann kein Bedarf für Wohnraum als landwirtschaftlich begründet beurteilt werden.