Eine allfällige Umnutzung der Alphütte zu diesen Zwecken ist vielmehr durch die Gemeinde zu behandeln. Soweit die Beschwerdeführenden die Scheune als Arbeits- und Lagerraum für die Safranproduktion zu nutzen beabsichtigen, haben sie im Falle der Baubewilligungspflicht ein Baugesuch einzureichen. Sollte diese Umnutzung bereits stattgefunden haben, so hat die Gemeinde auch diesbezüglich allenfalls baupolizeilich zu intervenieren, unter allfälliger Gewährung der Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. 4. Zonenkonformität des Wohnraums 7 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14.