So wird dort festgehalten (S. 4 oben), dass diese Eingabe mit Verfügung vom 23. Juni 2021 den Fachstellen zur Stellungnahme zugestellt wurde. Mit Schreiben vom 23. Juli 2021 habe das AGR bestätigt, dass sich das AGR sowie das LANAT mit den neuen Unterlagen auseinandergesetzt habe, beide Ämter aber zu keinem anderen Schluss gekommen seien und deshalb an der Verfügung vom 26. April 2021 festgehalten werde. Das LANAT hat mit zweitem Fachbericht vom 16. Juni 2021 ausführlich begründet, wieso der Wohnraum aus seiner Sicht nicht als landwirtschaftlich begründet beurteilt werden kann.