- Folgende Innenausbauten sind bis am 31. März 2022 komplett auszubauen: - Küchenkombination - Fest eingebaute Betten - Innenliegende Fenster (hinter Gimmwand) - Wand- und Deckenvertäferungen (Verkleidungen) - Bodenbeläge - Holzofen und Heizgeräte - Sämtliches Dämmmaterial - Der Rückbau ist der Bauverwaltung Lauterbrunnen mit dem Formular SB2 unverzüglich zu melden. Die Gemeinde behält sich eine Kontrolle vor Ort vor. - [Ersatzvornahme] - [Androhung Busse]» 3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 17. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: