«- In der Scheune Nr. B.________ darf ab Rechtskraft dieser Verfügung künftig nicht gewohnt werden, und zwar weder durch die Eigentümerschaft noch durch Dritte. Die Nutzung als landwirtschaftlicher Abstellund Lagerraum bleibt erlaubt. Die Gemeinde Lauterbrunnen behält sich bei Widerhandlungen eine erneute Strafanzeige vor. - Folgende Innenausbauten sind bis am 31. März 2022 komplett auszubauen: - Küchenkombination - Fest eingebaute Betten - Innenliegende Fenster (hinter Gimmwand) - Wand- und Deckenvertäferungen (Verkleidungen) - Bodenbeläge - Holzofen und Heizgeräte - Sämtliches Dämmmaterial -