2. Die Beschwerdeführenden reichten am 24. September 2020 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für den «Umbau Alphütte für Safrananbau, Einbau Wohnraum in bestehende Scheune/Remise» auf Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. G.________. Mit Verfügung vom 26. April 2021 kam das AGR gestützt auf den negativen Fachbericht des LANAT vom 16. April 2021 zum Schluss, dass für das nachträgliche Baugesuch die Zonenkonformität im Sinne von Art. 16 RPG2 nicht bestätigt werden könne und auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG verweigert werde.