Mit Schreiben vom 20. Mai 2020 gewährte die Gemeinde Lauterbrunnen den Beschwerdeführenden eine Frist zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Gleichzeitig wurden diese darauf aufmerksam gemacht, dass bei fehlender Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs eine Wiederherstellungsverfügung erlassen werde. Mit Schreiben vom 16. Juni 2020 wurden die Beschwerdeführenden aufgefordert, die Bauarbeiten auf der Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. G.________ per sofort einzustellen.