1. Aufgrund von anonymen Hinweisen und nach einer Besichtigung vom 20. Mai 2020 vor Ort unter Anwesenheit des Beschwerdeführers 1, des Gemeinderats Ressort Bau sowie einer Vertreterin des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) und eines Vertreters des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) stellte die Gemeinde bezüglich der Alphütte Nr. B.________ auf der Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. G.________ in der Landwirtschaftszone folgenden Sachverhalt fest1: «Im ehemaligen Heuraum wurde ein Wohn- und Schlafraum inkl. Küche eingebaut. In dem im Jahre 2003 bewilligten Holz- und Maschinenunterstand ist ein Fahrzeug eingestellt sowie Heuballen gelagert.