4. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 16. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Aus dem Entscheid der BVD gehe klar hervor, dass die Gemeinde unter Berücksichtigung ihrer Einwände über das Baugesuch entscheiden müsse. Sie habe seither auf den Bauentscheid gewartet.