2. Dazu gehen die Vorakten zum Baugesuch Nr. 74/20 (rote Mappe pag. 1.1 bis 1.31, blaue Mappe pag. 2.1 bis 2.60 und Klarsichtmappe pag. 3.1 bis 3.6) zurück an die Gemeinde Wohlen. Die Unterlagen zur Projektänderung (Stellungnahme des Beschwerdegegners vom 10. November 2022 inklusive revidierten Gutachtens der I.________ AG vom 1. November 2022) wurden der Gemeinde bereits mit Verfügung vom 23. November 2022 zugestellt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.