Die Kostennote des Anwalts und der Anwältin der Beschwerdeführenden 2 bis 23 beläuft sich auf CHF 11 429.65 (Honorar: CHF 10 303.40, Auslagen: CHF 309.10, Mehrwertsteuer: CHF 817.15). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV22 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.– bis CHF 11 800.– pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG23).