b) Damit erweist sich die Sache in verschiedener Hinsicht als nicht entscheidreif. Unter diesen Umständen erscheint eine Rückweisung der Projektänderung zu neuem Entscheid an die Gemeinde Wohlen angebracht. Das geänderte Projekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauprojekts. Das heisst, dass mit der Projektänderung das ursprüngliche Gesuch im Umfang der Änderung als zurückgezogen gilt. Dementsprechend muss im Falle einer Rückweisung an die Vorinstanz zu neuem Entscheid der angefochtene Entscheid aus prozessualen Gründen aufgehoben werden, weil ihm im Umfang der Projektänderung die Grundlage entzogen worden ist.