___ AG vom 2. Juli 2020 für das Jahr 2021 von Betriebszeiten am Samstagnachmittag von 13.30 bis 17.30 Uhr aus (analoges gilt für das revidierte Gutachten vom 1. November 2022 für das Jahr 2023). Die Verfügung des AGR vom 1. April 2021 äussert sich nicht zu Betriebszeiten, sondern nur zu Schiesshalbtagen und Anzahl Schuss. Somit ist nicht klar, was beispielsweise am Samstagnachtmittag für Betriebszeiten gelten. Gemäss Homepage des Beschwerdegegners entsprechen die Öffnungszeiten nach wie vor der Verfügung vom 22. November 2013 (13.00 bis 16.00 Uhr). 6. Rückweisung